Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einem Eilantrag stattgegeben, mit dem ein anerkannter Naturschutzverein ein vorläufiges Verbot von Bodenarbeiten zur Herstellung von Trockenrasenflächen im Naturschutzgebiet Vollhöfner Weiden erreichen wollte.
Mit am 28. Februar 2025 veröffentlichter Verordnung vom 18. Februar 2025 wurde das …
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